§ 1 - Pachtgegenstand |
- Die Stadt verpachtet dem Kreisverband als Zwischenpächter ...
die in dem Vertrag als Anlage aufgeführten Kleingartengelände.
Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
Anmerkung: Die Kleingärtner sind also Unterpächter. Der Pacht- vertrag zwischen der Stadt und dem Kreisverband ist auch Bestand- teil des (Unter-) Pachtvertrages zwischen dem
Kreisverband und dem einzelnen Gartenpächter und für den Pächter bindend.
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§ 2 - Nutzungszweck |
- Die Pachtflächen dürfen nur im Rahmen dieses Vertrages und der jeweils geltenden Bestimmungen genutzt werden.
- Die Hauptdurchgangswege müssen tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit jedermann zugänglich sein. ...
- Das Befahren der Wege ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Anmerkung: Auch Radfahren in der Anlage ist nicht erlaubt.
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§ 4 - Pachtzins |
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- Sämtliche durch die Nutzung der Pachtflächen entstehenden Kosten, wie z.B. die Kosten des Wasser- und Stromverbrauchs, der Abfall- beseitigung, Kosten für die
Unterhaltung von Versorgungseinrichtungen, gehen zu Lasten des Kreisverbandes.
Anmerkung: Diese Verpflichtungen gehen auf die Vereine und auf den einzelnen Gartenpächer über, siehe auch den Pachtvertrag des Kreisverbandes.
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§ 5 - Gestaltung und Unterhaltung |
- Die Stadt führt ...die Planung und Neugestaltung oder Umgestaltung bestehender Gartenanlagen durch. ....
- Die Verpflichtung der Stadt nach Abs. 1) besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Die Stadt kann für geleistete Aufwendungen ... Bodenverbesserungen, Wege, Einfriedungen und Parkplätze .... Erstattung verlangen .... soweit .. Aufwendungen nicht
durch Leistungen der Kleingärtner oder ihrer Organisationen ... gedeckt sind. .....
Anmerkung: Hauptverpflichtete sind die Vereine bzw. die Einzelpächter.
- Alle von der Stadt eingebrachten Einrichtungen und Gegenstände bleiben Eigentum der Stadt.
- Der Kreisverband (Anmerkung: Der Kleingartenverein) verpflichtet sich, alle von der Stadt und von ihm selbst geschaffenen Anlagen und
Einrichtungen auf eigene Kosten zu verwalten und auf eigene Kosten instandzuhalten, instandzusetzen und in ihrer Substanz zu sichern.
- Dem Kreisverband obliegt die Aufsicht. Er hat die Pachtfläche stets in gutem kultur- und gebrauchsfähigen Zustand zu halten, die der Öffentlichkeit zugänglichen
Flächen zu reinigen sowie Unrat und Abfälle aller Art zu beseitigen. Der Kreisverband ist dafür verantwortlich, daß die Bewirtschaftung der Flächen keinen Anlaß gibt, die Förderung von
Dauerkleingärten durch Landesmittel in Frage zu stellen. Anmerkung: Für die Durchführung und Einhaltung dieser Verpflichtung tragen die Vereine die Sorge. Bei Mißständen kann der
Verband auf Kosten des Vereins die Beseitigung der Beanstandungen veranlassen.
- Kommt der Kreisverband seinen Verpflichtungen ...nicht .. nach, so hat die Stadt .. das Recht, .. Maßnahmen auf Kosten des Kreisverbandes ... ausführen zu
lassen.
- Der Kreisverband ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Vereinsheime verantwortlich.
- bis 11. Hier ist die Behandlung der Durchgangswege geregelt. Z.Zt. übernehmen die Vereine gegen einen Pflegekostenzuschuß die
Pflegearbeiten.
- Das Halten von Tieren in den Kleingärten ist nicht gestattet. .... Die Stadt kann ..befristete Ausnahmegenehmigungen auf Widerruf erteilen.
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§ 6 - Bauliche Maßnahmen |
- Die Zulässigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach den baurechtlichen Bestimmungen. Der Kreisverband ist für die Beachtung ... verantwortlich. Die Durchführung
von baulichen Maßnahmen aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt.
- Der Kreisverband verpflichtet sich ..Um- und Ausbau sowie Veränderungen ... nur in dem Umfang zuzulassen ... soweit sie dem Charakter von Kleingartenanlagen
entsprechen.
- .... Das Bewohnen von Lauben ist nicht gestattet.
Anmerkung: Übernachtenden im Urlaub oder an Wochenenden sind erlaubt.
- Kompostbehälter dürfen nicht größer als 1x1 m sein, ... Frühbeetkästen ...5m, der Rauminhalt von Wasserbecken ... höchstens 1 m³, Pergolen müssen aus Holz gefertigt
sein und so klein..., daß sie die Gesamtansicht eines Gartens nicht verdecken.
- Die Errichtung von Einfriedungen (Anmerkung: Zäune/Hecken) innerhalb einer Anlage zur Abgrenzung der einzelnen Kleingärten ist nicht gestattet. Die Stadt entscheidet
von Fall zu Fall über die Errichtung von niedrigen Zäunen entlang des Hauptweges und über die Anbringung ... erforderlich werdender Gartentore.
- Stromoberleitungen in den Anlagen sind nicht erlaubt. Vorhandene Oberleitungen dürfen nicht erweitert werden und sollen alsbald unterirdisch verlegt werden.
- Mit Ausnahme in und an den Vereinsheimen ist auf den Pachtflächen jede Art von Werbung untersagt. In den Vereinsheimen ist das Aufstellen von Kriegsspielautomaten
nicht gestattet.
- Der Kreisverband ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Bauten, die ohne schriftliche Einwilligung und Bauerlaubnis errichtet worden sind, unverzüglich beseitigt
werden. Er hat das Unterpachtverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Unterpächter der Aufforderung nicht nachkommt.
Sodann ist der Kreisverband verpflichtet, das nicht genehmigte Bauwerk auf Kosten des Unterpächters zu beseitigen. §5 Abs. 7 findet entsprechende Anwendung.
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§ 7 - Verkauf und Ausschank von Getränken sowie Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
- Der Verkauf von Getränken aller Art und Lebensmittel auf dem Pachtgelände ist unzulässig, sofern eine Erlaubnis des Amtes für öffentliche Ordnung (Gewerbestelle)
nicht vorliegt.
- Der Ausschank alkoholfreier und alkoholischer Getränke sowie die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ist unzulässig. Auf Antrag des
Kreisverbandes kann das Amt für öffentliche Ordnung bei besonderen Anlässen (z.B.Sommerfest, Erntedankfest und dergleichen) befristete Ausnahmen – Gestattungen – zulassen.
- Die entsprechenden Anträge sind ... schriftlich zu erstellen.
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§ 8 - Verkehrssicherungs- und Haftpflicht |
- Der Kreisverband haftet der Stadt gegenüber ..., auch soweit sie seinen Unterpächtern obliegen. Er hat für alle Schäden einzustehen, mögen sie durch ihn selbst,
seine Unterpächter oder Dritte verursacht worden sein.Anmerkung: Der Kreisverband nimmt die Vereine oder Dritte in Regreß
- Der Kreisverband übernimmt für die Pachtflächen die dem Grundstückseigentumer obliegende Verkehrssicherungs- und Haftpflicht und hat etwaige Anordnungen der Polizei
oder sonstiger Behörden auf eigene Kosten nachzukommen. Anmerkung: Diese Pflichten werden an die Vereine deligiert.
- Der Kreisverband (Anmerkung: Der Verein ...) ist verpflichtet, die an die Pachtflächen angrenzenden öffentlichen Gehwegflächen entsprechend den ortsrechlichen
Bestimmungen schnee- und eisfrei zu halten und bei Glätte ausreichend mit abstumpfenden Material zu bestreuen.
- ...
- ...
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§ 9 - Unterverpachtung |
Der Kreisverband ist verpflichtet, die Pachtflächen .... unterzuverpachten.
Er ist verpflichtet, den Unterpächtern seine eigenen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. ...
Anmerkung: Letztendlich trägt also der einzelne Verein die Verantwortung aus allen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit Bestimmungen sich nicht aus- schließlich auf den
Kreisverband beziehen.
Sollten infolge einer vertragswidrigen Nutzung des Kreisverbandes oder der Unterpächter der Stadt zusätzliche Kosten entstehen, so trägt diese der Kreisverband.
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§ 10 - Verzugszinsen |
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der nach diesem Vertrag fälligen Leistungen sind Verzugszinsen von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
zahlen.
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§ 11 - Einsichtsrecht und Prüfung |
Der Kreisverband verpflichtet sich,
- über die ihm seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Geldbeträge ... sowie sonstigen Verpflichtungen Buch zu führen ..Einsicht .. zu gewähren sowie .. Auskünfte
zu erteilen.
- den Beauftragten der Stadt das Betreten der Pachtflächen jederzeit zu gestatten, damit diese sich von der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kreisverband
überzeugen können;
- der Stadt die notwendigen Berichte und statistischen Angaben zu liefern;
- der Stadt jede Veränderung in der Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes unverzüglich mitzuteilen.
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§ 12 - Schlußbestimmung |
Der Kreisverband verpflichtet sich,
- Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. ...
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. ...
- Der Vertrag ist doppelt und gleichlautend gefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet worden. Die Stadt und der Kreisverband erhalten je eine Ausfertigung.
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