Wertermittlung
Vorgang | Weiterleitung | Bedingungen | |
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1 | Kündigung Pachtvertrag |
über Verein an Kreisverb.(KV) | Schriftl. 3 Monate vor dem 31.10.(spätestens 31.7.) Sollte ein Nachpächter vorhanden sein, kann ein Gartenwechsel vorzeitig erfolgen Vermerk in der schriftl. Kündigung: "Die Abschätzung soll nach den Richtlinien des Kreisverbandes Oberhausen der Kleingärtner eV erfolgen. |
2 | Bestätigung der Kündigung | KV an Pächter | Bestätigt wird nur die Kündigung des Pachtvertrages. Die Vereinsmitgliedschaft bleibt hiervon unberührt. |
3 | Wertermittlung durch Vereinsabschätzer | Verein an KV | Strikte Einhaltung des Schätzrichtlinien. Prüfung durch den Vereinsvorsitzenden. Keine mündl. Nebenvereinbarungen. |
4 | Wertermittlung durch Kreisverband | KV an Verein | Die Abschätzung durch den KV erfolgt, wenn der Verein keine eigenen Abschätzer hat oder das Wertgutachten durch den Abgebenden nicht akzeptiert wird und der KV als nächste Instanz gefordert wird. Die Abschätzung durch den KV ist endgültig. |
5 | Prüfung der Wertermittlung | KV an Verein | Prüfung und Genehmigung der WE erfolgt durch den KV. |
6 | Genehmigte Wertermittlung | Verein an Abgebenden | Der Vereinsvorstand legt dem Abgebenden die WE vor und holt das Einverständnis des alten Pächters ein. Hiermit kann ein Rechtsstreit verhindert werden.Erst dann kann eine neuer Vertrag abgeschlossen werden. |
7 | Neuer Pachtvertrag Gartenübergabe | Verein an KV | Pachtvertrag unterschrieben vom neuen Pächter und vom Vereinsvorsitzenden (3-fach) Übergabevertrag unterschrieben vom alten und neuen Pächter und Vereinsvorsitzenden Die Verträge sind noch nicht rechtsgültig. |
8 | Pachtvertrag | KV an Verein | Erst wenn der KV den Pachtvertrag unterschrieben und dem Verein ausgehändigt hat, ist der Pachtvertrag gültig. |