Verbrennen von Gartenabfall
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten.
Dies besagen die Umweltbestimmungen der Stadt Oberhausen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Dies besagen die Umweltbestimmungen der Stadt Oberhausen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.