Anbauten
Anbauten müssen unbedingt schriftlich über den Verein beim Kreisverband beantragt werden.
Eine alleinige Zusage des Vereinsvorstandes ist nichtig. Nichtgenehmigte Anbauten müssen entfernt werden.
Anbauten müssen unbedingt schriftlich über den Verein beim Kreisverband beantragt werden.
Eine alleinige Zusage des Vereinsvorstandes ist nichtig. Nichtgenehmigte Anbauten müssen entfernt werden.